Deutsche Gerichte haben im Streit zwischen Amazon und Tausenden Verbrauchern ein Urteil gefällt. Das Bayerische Oberlandesgericht hat eine groß angelegte Sammelklage abgewiesen.
Auf Initiative der Verbraucherzentrale Sachsen forderte sie Schadensersatz wegen der Einführung von Werbung auf dem Streamingdienst Prime Video im Februar 2024.
Warum wurde die Beschwerde abgelehnt?
Das Gericht hielt die Klage in der Sache für unbegründet und teilweise unzulässig. Laut Gerichtsaussage war die Einbringung der Anzeigen durch die Vertragsbedingungen zulässig.
Die Richter betonten: „ Weder enthalten die Nutzungsbedingungen von Prime Video ein werbefreies Versprechen, noch konnte der Kläger nachweisen, dass der Dienst als werbefrei vermarktet wurde „. Verbraucher haben daher keinen Anspruch auf Schadensersatz für diese Änderung.
Die Beschwerde wurde als unzulässig erachtet für Kunden, die die kostenpflichtige Option zum Entfernen von Werbung für 2,99 CHF abonniert haben. Das Gericht stellte fest, dass ihre Fälle im Wesentlichen nicht mit denen der anderen Abonnenten übereinstimmten. Eine erforderliche Voraussetzung für kollektive Maßnahmen.
Wie reagieren die Verbraucherverbände?
Der Verbraucherzentrale Sachsen kündigte umgehend an, Berufung einlegen zu wollen, wohl wissend, dass sich mehr als 200.000 Amazon-Kunden im Sammelklageregister eingetragen hatten, um das Vorgehen zu unterstützen.
Ziel ist es, eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesgerichtshofs, zu erwirkenum die Rechte von Abonnenten von Streaming-Diensten angesichts einseitiger Vertragsänderungen zu klären.
Der Rechtsstreit ist also noch lange nicht vorbei, zumal ein weiterer Parallelstreit die Komplexität erhöht. Ende Dezember entschied das Landgericht München I, dass die Einführung von Werbung rechtswidrig sei. Ein Urteil, das nicht rechtskräftig ist und gegen das Amazon Berufung eingelegt hat.
Im Visier der australischen Regulierungsbehörde
Letzten Monat wies Australiens wichtigste Wettbewerbsaufsicht auf unfaire Bedingungen in Prime-Abonnementverträgen und für die Einführung von Werbung in Prime Video hin.